In Berlin wurde gestern das erste Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) Deutschlands beschlossen. Das Gesetz ist einzigartig, weil es sich – anders als das Bundesgesetz AGG – auf die Diskriminierung durch öffentliche Behörden bezieht und Betroffenen ermöglicht, gegen Willkür und Diskriminierung durch Polizei, Schulen und Bürgerämter vorzugehen.