Gerade diese ideologischen Zusammenhänge sind bei der Prävention von rechter und rassistischer Gewalt zentral. Denn auch vermeintliche Einzeltäter*innen radikalisieren sich in einem Umfeld; die Rechtsextremismus-Forschung kritisiert daher schon lange die Vorstellung isolierter Täter*innen.1 Diese Fehleinschätzung führt dazu, dass gewaltbereite Täter*innen zu spät erkannt werden und rechtsextreme Hintergründe von Morden immer wieder zu spät erkannt und benannt werden – beim OEZ-Anschlag ebenso wie bei den NSU-Morden.
Der Täter in München radikalisierte sich nachweislich im Netz. Online war er in rechten Online-Gruppen aktiv. Trotzdem wurde der Hintergrund der Tat jahrelang nicht erkannt oder benannt. Es handelte sich nicht um den einzigen Täter, der sich im Internet radikalisierte – auch der antisemitische Attentäter von Halle 2019 bezog sich auf Online-Communities.
Diesen neuen Tätertypus2 hätten Behörden bereits 2016 mit der Tat in München berücksichtigen können. Dass das Bayrisches Landesamt für Verfassungsschutz zudem zwischen Rechtsextremist*innen, die unter den Beobachtungsauftrag fallen, und der Amokszene, die als solche nicht unter den Beobachtungsauftrag fallen, unterscheidet, ist nicht zeitgemäß. Rechtsextreme Amokläufer*innen können so nur schwer erfasst werden.
Wir fordern daher: Sicherheitsbehörden müssen rechte Netzwerke in den Blick nehmen, um die Radikalisierung von potenziellen Täter*innen frühzeitig zu erkennen. Damit sich Anschläge wie der in München nicht wiederholen.
1 Bundeszentrale für politische Bildung, 28.1.2020: https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/304169/der-einzeltaeter-im-terrorismus/
2 Bundeszentrale für politische Bildung, 4.3.2020: https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/Baeck-Speit_Egoshooter_BpB-Leseprobe.pdf